Gehen wir als davon aus, deine Pflegeperson oder die einer nahestehenden Person verhindert ist. Das kann ungeplant passieren, aber auch geplant beispielsweise bei einem OP-Termin. 🫣Für genau diese Fälle gibt es durch die Pflegeversicherung/Krankenkasse eine Absicherung, nämlich die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege. 🤩Diese sollen dir über Versorgungslücken hinweghelfen oder bei einer frischen Diagnose Abhilfe schaffen. Denn bis ein Pflegedienst gefunden ist oder man wieder vollständig genesen ist, können schon mal ein paar Tage vergehen. Damit ihr die Unterschiede kennenlernt, haben wir hier eine Erklärung der beiden Begriffen. ⬇️
Was bedeutet Kurzzeitpflege? 🤔
Die Kurzzeitpflege findet in und durch Pflegeeinrichtung statt. Bei Pflegegrad 1kann man nur den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro nutzen, um Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Ab Pflegegrad 2 bis 5 kann diese unabhängig vom Pflegegrad in gleicher Höhe und Dauer in Anspruch genommen werden. Dafür ist ein Betrag von maximal 1.774 Euro bis zu acht Kalenderwochen im Jahr nutzbar.
Und was ist Verhinderungspflege? 🤔
Die Verhinderungspflege findet im eigenen häuslichen Umfeld statt. Darunter zählt auch ein Internat, in welchem man wohnt. Auch diese Leistung kann ab Pflegegrad 2 bis 5 genutzt werden. Bei dieser Hilfeleistung gibt es keine zeitliche Begrenzung. Man kann diese Stunden oder Tagesweise nutzen. Der maximale Betrag sind hier 1.612 Euro.
❗️Darüber hinaus hat man die Möglichkeit, seine Verhinderungspflege nicht einzeln zu nutzen, sondern diese mit der Kurzzeitpflege zu verrechnen. Dabei werden die zu verwendenden Beträge verwenden Beträge zusammengezählt. Dann wäre es möglich den Gesamtbetrag, in Höhe von bis zu 3386 Euro, in Anspruch zu nehmen. Jedoch wird dabei das Budget der Verhinderungspflege verbraucht.
Hast du noch Fragen zu den beiden Begriffen oder bist dir nicht sicher, was für deine Situation passen würde❓️ Schreib es uns mal in die Kommentare und wir antworten mit unseren persönlichen Erfahrungen. 😎